1. Allgemeines
1.1 Metadating führt Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im folgenden auch Klient*innen genannt) als angenommen, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Weitere oder abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
1.2 Die von Metadating abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
1.3 Metadating ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Trainingsvertrages heranzuziehen.
1.4 Metadating erbringt die Trainingsleistungen auf der Grundlage der mir von dem Klient*innen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei dem*der Klient*in.
2. Angebote, Honorare
2.1 Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für Trainingsleistungen und Workshops werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Training außerhalb von Graz statt, werden zusätzlich Reisekosten in angemessenem Rahmen berechnet. Es gilt in jedem Fall der*die Klient*in als Schuldner des Trainings-Honorars.
2.2 Erst wenn das Angebot / die Anmeldung schriftlich von Metadating bestätigt wird, kommt es zu einem verbindlichen Vertragsschluss. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen und ohne Abzug fällig.
2.3 Ein Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben. Metadating behält sich vor, Anmeldungen oder Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Trainings & Erstgespräche
3.1 Das Vorgehen von Metadating wird grundsätzlich bedarfsorientiert gestaltet. Die dafür in Frage kommenden Trainingsleistungen werden durch den*die Klient*in und die Trainerin gemeinsam festgelegt, laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
3.2 Auf Wunsch kann ein kostenloses Erstgespräch von max. 20 Minuten Dauer vereinbart werden. Dieses dient ausschliesslich dem gegenseitigen Kennenlernen, der Beantwortung von Fragen und der Klärung, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt und wie diese aussehen könnte. Das Erstgespräch findet grundsätzlich online statt, außer es wird explizit etwas anderes mit dem*r Klient*in vereinbart.
3.3 Im Fall von Einzel-Einheiten werden entweder eine bestimmte Zahl und Häufigkeit an Trainingseinheiten oder die Dauer des Trainings festgelegt. Trainingstermine werden entweder von Termin zu Termin oder für einige Wochen im Voraus vereinbart.
3.4 Bei Trainings-Paketen ist die erste Einheit unverbindlich aber nicht kostenlos, da sie bereits einen grundlegenden Teil der Trainingsleistung ausmacht. Falls der*die Klient*in innerhalb der ersten Einheit auf eine Fortsetzung der Einheiten des Trainings-Pakets verzichten möchte, kann die erste Einheit als Einzel-Einheit verrechnet und den Restbetrag des Honorars für das Trainings-Paket rückerstattet werden. Trainingstermine werden entweder von Termin zu Termin oder für einige Wochen im Voraus vereinbart.
3.5 Die Termine für die Trainings werden zwischen der Trainerin und dem* Klient*in nach beiderseitiger Verfügbarkeit basierend auf dem Kalender der Trainerin vereinbart.
3.6 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Trainings-Einheiten ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Die Absage muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
3.7 Die Trainerin behält sich vor, vereinbarte Termine für Trainings ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben, wenn dies aus unvorhergesehenen privaten Gründen oder bei höherer Gewalt nötig ist, ohne dass der*die Klient*in Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche geltend machen kann. In diesem Fall wird die Trainerin den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Die Klient*innen erhalten bereits getätigte Zahlungen für Einzel-Einheiten vollumfänglich zurück, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
3.8 Die vertraglich vereinbarte Anzahl an Trainingsstunden, Nach- und Abschlussgesprächen sind innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen. Werden die Stunden nicht innerhalb 12 Monaten wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf die Dienstleistung.
4. Metadating Events & Veranstaltungen
4.1 Die Registrierung ist nur Teilnehmern erlaubt, die voll geschäftsfähig und volljährig sind. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Anmeldung auf der Homepage von www.metadating.at. Die Anmeldung ist verbindlich.
4.2 Die Anmeldung setzt die Angabe einer gültigen Email-Adresse, das Ausfüllen des Matching-Fragebogens und die Bekanntgabe der persönlichen Daten mit richtigen Angaben voraus, und erfolgt mittels Online-Formular. Anmeldungen via Telefon, Email oder mündliche Zusagen gelten ebenfalls als verbindlich und unterliegen den normalen Stornobedingungen.
4.3 Anmeldungen mittels Gutscheinen oder im Zuge einer Marketingaktionen, unabhängig ob ein verminderter oder gar kein Betrag zu entrichten ist, gelten als verbindliche, den Stornofristen unterliegenden Anmeldungen. Die Anmeldung ist nicht übertragbar. Metadating kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.4 Die Teilnahmegebühr ist mit Erteilung eines Eventtermins über die auf der Homepage angeführten Zahlungsmöglichkeiten zu entrichten.
4.5 Die Stornofrist beträgt 5 Werktage vor dem Eventtermin. Über ein Fernbleiben von der Veranstaltung ist der Veranstalter so früh wie möglich zu informieren. Die Teilnahmegebühr ist bei Fernbleiben/Nichtteilnahme der Veranstaltung aus diversen Gründen, auch inklusive Erkrankung, fällig, wenn die Stornofrist nicht eingehalten wurde. Bei einer Absage von einem Event außerhalb der Stornofrist, zu der die Anmeldung im Zuge einer Marketingaktion mit einem verminderten oder gar keinem Betrag erfolgte, ist die normale Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei einer Terminverschiebung oder -absage seitens Metadating wird die entrichtete Teilnahmegebühr auf Wunsch rückerstattet.
4.6 Das psychologische Matching dient lediglich als Richtlinie für die Zusammenstellung der Teilnehmer*innen eines Eventtermins. Die letztliche Zusammenstellung obliegt dem Ermessen der Veranstalterin. Metadating gibt keine Garantie für die Kompatibilität oder den persönlichen Erfolg der Teilnehmer*innen.
4.7 Metadating behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Teilnahme an der Veranstaltung ohne Angaben von Gründen währenddessen oder bereits im Vorfeld auszuschließen. Darüber hinaus kann ein Ausschluss erfolgen, wenn Teilnehmer*innen durch ihr Fehlverhalten bei der Veranstaltung auffallen, falsche Angaben bei der Anmeldung machen oder mehrmals zu spät oder gar nicht erscheinen. Die entrichtete Teilnahmegebühr bleibt einbehalten und wird nicht rückerstattet.
4.8 Die Teilnehmer*innen erhalten Informationen zum gebuchten Event per Email oder per SMS. Die Kontaktaufnahme seitens Metadating um etwaige Fragen bzgl. Teilnahme zu klären, erfolgt per EMail, SMS und Telefon. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass sie im Zuge einer Anmeldung Informationen und Einladungen in angemessener Zahl per Email oder SMS für weitere Events (auch in Kombination mit einer Marketing-Aktion) erhalten. Dies erfolgt bis auf Widerruf.
4.9 Alle Daten, die im Zuge einer Metadating Veranstaltung bei den Teilnehmer*innen eingehoben werden, unterliegen den Datenschutzbestimmungen.
5. Urheberrechte & Nutzungsrechte
5.1 Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.
5.2 Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Metadating. Dem*r Klient*in ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Metadating ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung oder Weitervermittlung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
5.3 Die Teilnahme an Trainings, Onlinekursen oder Workshops dient der persönlichen Weiterentwicklung des*r Klient*in. Der*die Klient*in ist daher nicht berechtigt, die vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiterzugeben.
6. Versicherungsschutz
Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainings oder der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
7. Haftung
7.1 Ansprüche des Klienten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Bei der Tätigkeit von Metadating handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Metadating gibt daher kein Erfolgsversprechen für die erworbenen Trainings, Produkte, Veranstaltungen oder Workshops. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des*r Klient*in.
7.2 Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächen oder E-Mail-Korrespondenz. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Eine Garantie für das Erreichen definierter Ziele oder gewünschter Erfolge kann Metadating nicht übernehmen.
8. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem*r Klient*in einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende neue Bestimmung zu ersetzen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Graz. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Graz. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Graz, 18. November 2020